Rechtstipp zur Produkthaftung
Schrauben im Sandwich – wer muss haften
von Knud Zilian
Ein herzhafter Biss in ein Sandwich und fünf Zähne blieben auf der Strecke. Eine Schraubenmutter war mit in den Toast eingebacken worden.
Der so geschädigte verlangte Schadenersatz. Und zwar von der Tankstelle, an der er sich das Sandwich gekauft hatte. Doch damit hatte er vor dem Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg.
Der Tankstellenpächter hat nach Meinung der Richter seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Danach muss er nur eine Sichtkontrolle vornehmen. Die Schraubenmutter aber war durch eine solche Kontrolle nicht erkennbar. Er konnte auch weiterhin nachweisen, dass er das Sandwich von einem seriösen Anbieter bezogen hat. Und auch das Produkthaftungsrecht hilft dem Zahngeschädigten hier nicht weiter, denn der Tankstellenpächter hat das Sandwich schließlich nicht hergestellt.
Einen Anspruch auf Schadenersatz kann der geplagte Mensch nur vom Hersteller dieses Sandwichs verlangen. Denn der Hersteller einer Ware muss schon erheblich größere Kontrollmechanismen in die Produktionsabläufe einbauen, als ein reiner Verkäufer. Eine Schraubenmutter hätte gar nicht erst eingebacken werden dürfen, wenn doch aber hätte es bei einer Qualitätskontrolle auffallen müssen.
Der Hersteller also muss haften, der Haken: er sitzt in diesem Fall im Ausland. Der Zahngeschädigte müsste nun eine neue Klage im Ausland einreichen. Ausgang ungewiss.
OLG Köln Az.: 13 U 146/01
Gesendet im Hessischen Rundfunk: 05.05.04 in hr1 Profil
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